HeatUp Operation GmbH
Sitz der Firma:
Am Salzbrunnen 21
14547 Beelitz
Geschäftsadresse:
Albert-Einstein-Ring 1
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Geschäftsführer: Janice Manger
Telefon: +152 279 419 79
E-Mail: info@heatup.de
Website: www.heatup.de
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HRB 40831
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE454864079
Janice Manger
Am Salzbrunnen 21
14547 Beelitz
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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HeatUp Operation GmbH
Geschäftsführerin: Janice Manger
Albert-Einstein-Ring 1
14532 Kleinmachnow
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Wir fertigen im Rahmen der Auftragsdurchführung Foto-/Videoaufnahmen zur Qualitätssicherung, Leistungsdokumentation sowie zum Mängel- und Beweisnachweis an. Personenaufnahmen vermeiden wir nach Möglichkeit; unvermeidbare Personenbezüge werden geschwärzt/unkenntlich gemacht.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung/Anbahnung des Vertrages) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Dokumentation und rechtlicher Absicherung).
Empfänger: interne Projektbeteiligte, erforderlichenfalls Hersteller/Servicepartner, Sachverständige, Versicherer, Rechtsbeistände, Gerichte/Behörden.
Speicherdauer: bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-/Verjährungsfristen (regelmäßig 2–5 Jahre ab Abnahme), bei streitigen Fällen bis zur endgültigen Klärung.
Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch (Art. 21 DSGVO) – soweit vertragliche/gesetzliche Nachweispflichten nicht entgegenstehen.
HeatUp Operation GmbH · Am Salzbrunnen 21, 14547 Beelitz
Stand: 13. August 2025
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der HeatUp Operation GmbH ("HeatUp", "wir") und unseren Kund:innen über Beratung, Planung, Lieferung und Installation von Heiz-/Wärmepumpenlösungen einschließlich Nebenleistungen (Demontage, Entsorgung, Inbetriebnahme etc.).
(1) Je nach Leistungsinhalt liegt überwiegend ein Werk-/Bauvertrag (§ 650a BGB) vor, ggf. kombiniert mit Kauf-/Lieferbestandteilen.
(2) Maßgeblich sind unser Angebot/Leistungsverzeichnis, diese AGB, etwaige besondere Vertragsbedingungen sowie Hersteller-/Montagevorgaben. Die VOB/B wird nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (in der Regel B2B).
(1) Angebote sind 30 Tage (B2C) bzw. 90 Tage (B2B) preisgebunden. Nach Ablauf der Bindungsfrist können markt-/lieferantenbedingte Anpassungen erforderlich werden; Änderungen werden vor Ausführung bestätigt.
(2) Planungsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen bleiben bis vollständiger Vergütung unser geistiges Eigentum; Nutzung/Weitergabe nur mit Zustimmung.
(3) Leistungs-/Einsparungsprognosen (z. B. JAZ/COP, Schallprognosen) sind fundierte Planungswerte, aber keine garantierten Eigenschaften.
(1) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ergibt sich im Projektverlauf, dass zur Zielerreichung Zusatzleistungen erforderlich sind oder von der Kundschaft gewünscht werden, unterbreiten wir vorab ein Nachtragsangebot. Eilmaßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen wir ohne vorherige Zustimmung durchführen; sie werden nach vereinbarten/ortsüblichen Sätzen abgerechnet.
(3) Setzt die Kundschaft Kostenobergrenzen, hat sie uns diese schriftlich mitzuteilen; wird die Grenze aus nicht von uns zu vertretenden Gründen überschritten, informieren wir unverzüglich.
(1) Die Kundschaft stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten sicher: ungehinderter Zugang, erforderliche Zustimmungen/Genehmigungen (Vermieter:in, WEG, Netzbetreiber, Schornsteinfeger, Behörden), bauliche/technische Voraussetzungen (Elektro-/Hydraulikanschlüsse, Kondensatabführung, Fundament/Unterkonstruktion Außengerät, Durchbrüche), Hinweise auf Gefahrenstoffe (z. B. Asbest), Alt-Kältemittel sowie Bereitstellung von Bestandsunterlagen.
(2) Verzögert oder verteuert sich die Leistung infolge fehlender/verspäteter Mitwirkung, trägt die Kundschaft die entstehenden Mehrkosten; zusätzliche Leistungen werden nach vereinbarten/ortsüblichen Sätzen abgerechnet.
(1) HeatUp übernimmt Genehmigungs-/Netzbetreiberverfahren als Pauschalleistung (Umfang und Pauschale gemäß Angebot).
(2) HeatUp bietet Fördermittelberatung und Fördermittelbeantragung als Pauschalleistungen an. Eine Bewilligung/Höhe der Förderung wird nicht geschuldet; notwendige Mitwirkung/Unterlagen sind fristgerecht beizubringen.
(1) HeatUp organisiert alle erforderlichen Leistungen und Materialien (u. a. Elektro-, Abbrucharbeiten, Herstellung/Schließen von Durchbrüchen) mit geeigneten Nachunternehmen.
(2) HeatUp koordiniert sämtliche Prozesse als einziger Ansprechpartner der Kundschaft. Unsere Haftpflichtversicherung deckt die mitorganisierten Leistungen ab (Deckungsumfang/-summe auf Anfrage).
(1) Preise in EUR inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Zahlplan nach Auftragswert (brutto):
(3) Wesentliche Materialien i. S. von Abs. 2 sind die Baukomponenten des Heizungsherstellers (z. B. Wärmepumpe/Heizgerät, Speicher, Regelungstechnik). Nicht erfasst sind Rohrleitungen, Form-/Verbindungsstücke, Befestigungsmaterial, Dämmung sowie sonstiges Kleinmaterial.
(4) Rechnungen sind – sofern nicht anders ausgewiesen – innerhalb von 7 Kalendertagen fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Zinsen/Pauschalen. Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
(5) Abschlagszahlungen erfolgen im Sinne von § 632a BGB nach Leistungsstand.
(1) Termine sind verbindlich, soweit schriftlich bestätigt.
(2) Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (u. a. extreme Witterung, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen, Materialknappheit) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.
(3) Gleichwertige/verbesserte Fabrikatsänderungen bleiben – soweit zumutbar – vorbehalten.
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme; erkennbare Mängel werden protokolliert und binnen angemessener Frist beseitigt.
(2) Teilabnahmen sind zulässig, wenn abgeschlossene Teilleistungen vorliegen (z. B. Außenarbeiten).
(3) Inbetriebnahme/Einweisung ist Leistungsbestandteil; Bedien-/Wartungshinweise sind zu beachten.
(4) Fiktive Abnahme (§ 640 Abs. 2 BGB): Verlangen wir nach Fertigstellung die Abnahme und setzen eine angemessene Frist, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn die Kundschaft die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Gleiches gilt, wenn die Kundschaft die Anlage in Gebrauch nimmt und wir auf die Folgen hingewiesen haben.
(1) Gelieferte Waren bleiben bis vollständiger Bezahlung unser Eigentum; gegenüber Unternehmer:innen gilt ein verlängerter/erweiterter Eigentumsvorbehalt (Verarbeitung, Vorausabtretung aus Weiterveräußerung, Herausgabeansprüche).
(2) Reine Warenlieferungen: Lieferung ab Lager an die von der Kundschaft angegebene Adresse. Gefahrübergang bei Unternehmer:innen mit Übergabe an den Spediteur/Frachtführer; bei Verbraucher:innen mit Übergabe an die Kundschaft.
(3) Werkunternehmerpfandrecht: Befinden sich bewegliche Gegenstände der Kundschaft zur Bearbeitung bei uns, steht uns wegen unserer aus dem Auftrag entstandenen Forderungen ein Pfandrecht an diesen Gegenständen zu; es erstreckt sich auch auf ersetzte Teile. Gesetzliche Pfandrechts- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
(1) Gesetzliche Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB). Verjährung: 5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken, sonst 2 Jahre, jeweils ab Abnahme (§ 634a BGB).
(2) Herstellergarantien bleiben unberührt; deren Bedingungen (z. B. Wartungspflichten) sind einzuhalten.
(3) Keine Gewähr bei unsachgemäßer Nutzung, nachträglichen Eingriffen, fehlender Wartung oder abweichenden Umgebungsbedingungen.
(4) Rügeobliegenheit (§ 377 HGB, B2B): Unternehmerkund:innen haben Lieferungen unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel sowie Transport-/Mengenabweichungen unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(1) Unbeschränkte Haftung für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie nach ProdHaftG.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Kardinalpflichten und vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(3) Keine Haftungsbeschränkung bei übernommenen Beschaffenheitsgarantien.
(1) Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlage sind immer kostenpflichtiger Bestandteil des Angebots; Erlöse aus Schrott stehen HeatUp zu; ausgebautes Material geht mit Ausbau in unser Eigentum über.
(2) Entsorgungskosten sind im Angebot einkalkuliert, ausgenommen: Erdaushub und Sondermüll – diese sind nicht Leistungsbestandteil und von der Kundschaft zu veranlassen/tragen.
(3) Kältemittel-Entsorgung: gesonderte Abrechnung zum Tagespreis gemäß Entsorger-Beleg nach Abgabe der Anlage (Nachweis auf Wunsch).
(1) HeatUp bietet Wartungsverträge an; Wartung kann Voraussetzung für Effizienz/Garantieerhalt sein.
(2) Ein Notdienstservice ist Bestandteil des Wartungspakets; konkret garantierte Reaktionszeiten werden derzeit nicht zugesagt (kein 24/7-SLA). Individuelle SLA können gesondert vereinbart werden.
(1) Im Rahmen der Planung erstellt HeatUp die TA-Lärm-Unterlagen und berechnet Schallemissionen.
(2) Die Einhaltung erfordert umsetzungsgetreue Montage, die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen sowie die betrieblichen Einstellungen gemäß Einweisung.
(1) Die Kundschaft stellt während der Arbeiten ein WC zur Verfügung. Wird dies nicht gewährleistet, organisiert HeatUp kostenpflichtig eine Baustellentoilette; Organisationspauschale 179 € zzgl. externer Miet-/Servicekosten. Diese Kosten sind vor Baubeginn an HeatUp zu zahlen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, trägt die Kundschaft die Kosten für benötigtes Wasser und Strom; ein Abzug vom Angebot erfolgt nicht.
(3) Erforderliche Zutritts-/Schlüsselregelungen und Parkmöglichkeiten sind rechtzeitig sicherzustellen.
(4) Wartezeiten/Zusatzaufwände, die die Kundschaft zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, nicht freigeräumte Flächen), werden mit 79,80 € netto je Mitarbeiter:in und Stunde berechnet.
(1) Gilt VOB/B: Es gelten die Regelungen der VOB/B zu Behinderungen/Verschiebungen.
(2) Gilt VOB/B nicht: Bei vom/von der Kund:in veranlasster, kurzfristiger Verschiebung können wir einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 5 % der Auftragssumme berechnen (soweit gesetzlich zulässig). Der/die Kund:in ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Unsere Geltendmachung höherer nachgewiesener Aufwendungen bleibt vorbehalten.
Die Kundschaft kann den Werkvertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall haben wir Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen und desjenigen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen. Bereits bestellte/beschaffte Materialien und Leistungen sind zu vergüten; entgangener Gewinn ist angemessen zu berücksichtigen. Ein bereits gezahlter Abschlag wird angerechnet.
(1) B2B: Nach Ablauf der Preisbindung (Ziff. 3 Abs. 1) und vor Beschaffung der betroffenen Materialien kann HeatUp bei nachweislich erhöhten Lieferantenpreisen einen Nachtrag verlangen. Die Preisdifferenz der betroffenen Materialien wird mit dem Faktor 1,3 multipliziert (Wahrung unserer Materialmarge). Grundlage ist die Differenz zwischen Angebots-Netto-Materialpreis und aktuellem Lieferanten-Netto-Preis, belegt durch Lieferantennachweise.
(2) B2C (Verbraucher:innen): Entsprechendes gilt nur, wenn (a) die 30-Tage-Preisbindung abgelaufen ist, (b) die betroffenen Materialien noch nicht beschafft wurden und (c) die Preissteigerung mindestens 5 % gegenüber dem Angebots-Netto-Materialpreis beträgt. In diesem Fall unterbreiten wir einen Nachtrag nach obiger Formel (Faktor 1,3). Lehnt die Kundschaft den Nachtrag ab, kann sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, soweit die Preisanpassung für sie unzumutbar wäre; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(3) Transparenz/Belege: Wir weisen die betroffenen Positionen und die Berechnung nachvollziehbar aus und legen Belege in zumutbarem Umfang offen.
Zur Qualitätssicherung, Leistungs-/Mängelnachweis und Dokumentation der Einbausituation kann HeatUp Foto-/Videodokumentation anfertigen und speichern. Personenaufnahmen werden vermieden; unvermeidbare Personenbezüge werden geschwärzt/unkenntlich gemacht. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Nachweis-/Qualitätssicherung). Details siehe Datenschutzerklärung.
Für Verbraucher:innen bei Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Vertragsbestandteil (siehe Website). Vorzeitiges Erlöschen bei vollständiger Dienstleistung nach ausdrücklichem Verlangen/Bestätigung.
Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung (DSGVO) in der jeweils aktuellen Fassung.
(1) Für Verbraucher:innen: Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen; die EU-OS-Plattform ist über die im Impressum genannte Adresse erreichbar.
(2) Mediation: Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens soll – freiwillig für Verbraucher:innen, verbindlich vereinbart bei B2B – ein Mediationsversuch bei der IHK Potsdam (alternativ: Handwerkskammer Potsdam) erfolgen. Kosten: hälftig; gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
HeatUp ist keinem besonderen Verhaltenskodex im Sinne gesetzlicher Informationspflichten unterworfen.
(1) Rechtswahl: Deutsches Recht; bei Verbraucher:innen nur, soweit zwingender Verbraucherschutz des Aufenthaltsstaates nicht unterlaufen wird.
(2) Gerichtsstand/Erfüllungsort: Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam; gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Textformklausel: Änderungen/Ergänzungen in Textform.
(4) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt den Vertrag im Übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
bei Dienstleistungsverträgen: ab dem Tag des Vertragsschlusses,
bei Kaufverträgen über Waren: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben; bei Teillieferungen ab Inbesitznahme der letzten Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (z. B. per Brief oder E-Mail) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
Anschrift für den Widerruf:
HeatUp Operation GmbH
Albert-Einstein-Ring 1, 14532 Kleinmachnow
Telefon: +49 152 279 419 79
E-Mail: info@heatup.de
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Kaufverträgen über Waren dürfen wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Paketversandfähige Waren: Rücksendung per Paketdienst durch Sie.
Nicht paketversandfähige Waren (Speditionsware, z. B. Wärmepumpen/Anlagen): Wir veranlassen die Abholung. Die Kosten der Rücksendung betragen voraussichtlich 299 € (innerhalb Deutschlands) bzw. 499 € (EU-Ausland). Wenn die Kosten im Voraus nicht vernünftigerweise berechnet werden können, tragen Sie die unmittelbaren Rücksendekosten gemäß Speditionsangebot.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Verlangen Sie, dass wir während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung (z. B. Planung, Vor-Ort-Aufmaß, Installation) beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie
(i) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und
(ii) Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, u. a. über
Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. maßgefertigte Anlagekomponenten),
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, und die Dienstleistung unmittelbar erbracht wurde (zusätzliche, nicht unmittelbar verlangte Leistungen bleiben widerruflich),
weitere gesetzlich geregelte Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: HeatUp Operation GmbH, Am Salzbrunnen 21, 14547 Beelitz, E-Mail: info@heatup.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
— Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: (*)
(*) Unzutreffendes streichen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
bei Dienstleistungsverträgen: ab dem Tag des Vertragsschlusses,
bei Kaufverträgen über Waren: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben; bei Teillieferungen ab Inbesitznahme der letzten Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (z. B. per Brief oder E-Mail) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
Anschrift für den Widerruf:
HeatUp Operation GmbH
Albert-Einstein-Ring 1, 14532 Kleinmachnow
Telefon: +49 152 279 419 79
E-Mail: info@heatup.de
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Kaufverträgen über Waren dürfen wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Paketversandfähige Waren: Rücksendung per Paketdienst durch Sie.
Nicht paketversandfähige Waren (Speditionsware, z. B. Wärmepumpen/Anlagen): Wir veranlassen die Abholung. Die Kosten der Rücksendung betragen voraussichtlich 299 € (innerhalb Deutschlands) bzw. 499 € (EU-Ausland). Wenn die Kosten im Voraus nicht vernünftigerweise berechnet werden können, tragen Sie die unmittelbaren Rücksendekosten gemäß Speditionsangebot.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Verlangen Sie, dass wir während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung (z. B. Planung, Vor-Ort-Aufmaß, Installation) beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie
(i) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und
(ii) Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, u. a. über
Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. maßgefertigte Anlagekomponenten),
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, und die Dienstleistung unmittelbar erbracht wurde (zusätzliche, nicht unmittelbar verlangte Leistungen bleiben widerruflich),
weitere gesetzlich geregelte Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: HeatUp Operation GmbH, Am Salzbrunnen 21, 14547 Beelitz, E-Mail: info@heatup.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
— Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: (*)
(*) Unzutreffendes streichen.